Grundqualifikation

Grundqualifikation

Die theoretische Prüfung besteht mindestens aus 2 Teilen:

einem Teil mit Multiple-Choice-Fragen, Fragen mit direkter Antwort oder einer Kombination beider Systeme; einer Erörterung von Praxissituationen.

Die theoretische Prüfung dauert mindestens 4 Stunden.

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Die praktische Prüfung besteht aus 2 Teilen:

einer Fahrprüfung, bei der die Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens des Bewerbers auf der Grundlage der Sicherheitsregeln bewertet werden soll. Diese Prüfung erfolgt nach Möglichkeit auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Schnellstraßen und Autobahnen (oder ähnlichen) sowie auf allen Arten von Straßen in bebautem Gebiet mit den verschiedenartigen Schwierigkeiten, auf die ein Fahrer stoßen kann. Die Prüfung sollte in Situationen mit unterschiedlicher Verkehrsdichte erfolgen. Die Fahrzeit ist auf bestmögliche Art zu nutzen, um die Fähigkeiten des Kandidaten in allen verschiedenen Verkehrszonen zu beurteilen. Die Fahrprüfung dauert mindestens 90 Minuten;
einem praktischen Prüfungsteil, Diese Teilprüfung dauert mindestens 30 Minuten.

Die bei den praktischen Prüfungen verwendeten Fahrzeuge entsprechen mindestens den in der Richtlinie 91/439/EWG festgelegten Kriterien für Prüffahrzeuge. Die praktische Prüfung kann durch eine dritte Teilprüfung ergänzt werden, die auf einem besonderen Gelände oder in einem leistungsfähigen Simulator stattfindet und das Ziel verfolgt, die Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens des Bewerbers auf der Grundlage der Sicherheitsregeln zu bewerten, insbesondere seine Beherrschung des Fahrzeugs bei unterschiedlichem Zustand der Fahrbahn je nach Witterungsverhältnissen sowie Tages- und Nachtzeit.

Die Dauer dieser eventuellen Teilprüfung wird nicht festgelegt. Legt der Kraftfahrer diese Prüfung ab, so kann ihre Dauer von den 90 Minuten der Fahrprüfung nach Ziffer I abgezogen werden, wobei der Abzug höchstens 30 Minuten betragen darf.

Grundqualifikation

Grundqualifikation

Für Fahrten im gewerblichen Güter- und Personenverkehr müssen die Fahrer zusätzlich zur Ausbildung der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse eine „Grundqualifikation“ sowie nachfolgend eine regelmäßige Weiterbildung nachweisen. Die Grundqualifikation kann der Fahrer auf verschiedenen Wegen erwerben.

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