Pkw Führerschein
Jetzt den Pkw Führerschein machen.
B ist der Buchstabe für die Lizenz zum Autofahren. Mit dem Führerschein Klasse B dürfen Sie Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw oder Laster) bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Wer Anhänger über 750 kg ziehen will muss aufpassen. Denn das hängt vom Zugfahrzeug ab. Eventuell ist die Klasse BE erforderlich. Es fallen dann allerdings zusätzliche Fahrstunden und eine weitere praktische Prüfung an.
Pkw und Kleintransporter mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg bzw. nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer Führersitz.
Zusätzlich darf hinter diesen Fahrzeugen ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden. Anhänger über 750 kg dürfen nur mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Vorbesitz eines Führerscheins notwendig: nein
Eingeschlossene Klassen: L und AM
Fahrzeugkombinationen,
die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination schwerer ist als 3.500 kg, aber 4.250 kg nicht übersteigt
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Vorbesitz eines Führerscheins notwendig: Klasse B
Eingeschlossene Klassen: keine
Fahrzeugkombinationen,
die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem (Sattel-)Anhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des (Sattel-)Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Vorbesitz eines Führerscheins notwendig: Klasse B
Eingeschlossene Klassen: keine
Führerscheinklassen
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