Beschleunigte Grundqualifikation

Beschleunigte Grundqualifikation

Beschleunigte Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)

Die beschleunigte Grundqualifikation ist eine zusätzliche Ausbildung die jeder Kraftfahrer, der im gewerblichen
Güter- oder Personenverkehr tätig sein möchte, erwerben muss. Diese Neuregelung gilt seit dem 10. September 2008 für Busfahrer bzw. seit dem 10. September 2009 für alle LKW Fahrer.

 

Wer ab diesem Stichtag einen Lkw- bzw. Bus-Führerschein erwerben möchte (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C /CE oder D/DE), muss zusätzlich den Erwerb der „beschleunigten Grundqualifikation“ durch die sogenannte Schlüsselnummer 95 in seinem Führerschein nachweisen.

 

Die „Schlüsselnummer 95“, und somit die Berechtigung zum gewerblichen Fahren im Güter- oder Personenverkehr, erhalten Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation. Diese Schulung umfasst insgesamt 140 Unterrichtseinheiten der theoretischen und praktischen Ausbildung. Die Teilnahme wird durch eine schriftliche Prüfung vor der Industrie und Handelskammer abgeschlossen. Bei dieser Schulung gibt es keine Möglichkeit die Prüfung in einer Fremdsprache abzulegen.

Nach Erhalt der Bescheinigung (IHK) reichen Sie diese bei der Führerscheinstelle ein. Dort wird Ihnen anschließend die „Kennziffer 95“ in Ihren Führerschein eingetragen.

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Beschleunigte Grundqualifikation

B196 Führerschein

Lehrgangsdauer

– 140-Stunden zu je 60 Minuten (theoretischer und praktischer Ausbildung)
– schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer

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